2. Höchstbeträge: Arbeitnehmer vs. Selbstständige
Wie viel Sie tatsächlich absetzen können, hängt von Ihrem Beschäftigungsstatus ab. Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Gruppen bei den Vorsorgeaufwendungen.
Arbeitnehmer erhalten den niedrigeren Höchstbetrag, weil ihr Arbeitgeber bereits die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge übernimmt. Der steuerfreie Arbeitgeberanteil wird nicht auf den Höchstbetrag angerechnet, dennoch reichen die eigenen GKV-Beiträge in den meisten Fällen aus, um die 1.900 Euro vollständig auszuschöpfen.
Selbstständige tragen ihre Krankenversicherung allein. Wer privat versichert ist und einen günstigen Basistarif nutzt, hat häufig noch Spielraum innerhalb des Höchstbetrags von 2.800 Euro. In diesem Fall wirkt sich der Beitrag der Zahnzusatzversicherung bei der Steuer tatsächlich aus. Ein Selbstständiger mit einem Jahresbeitrag von rund 379 Euro kann die Zahnzusatzversicherung absetzen und bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent eine Ersparnis von etwa 100 bis 150 Euro im Jahr erzielen.
Als Orientierung gilt: Liegen Ihre eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge unter rund 158 Euro im Monat (also unter 1.900 Euro im Jahr), bleibt Raum für die Zahnzusatzversicherung. Verdienen Sie als Angestellter ein durchschnittliches Gehalt, ist dieser Rahmen allerdings bereits ausgeschöpft.
Wie hoch die Beiträge typischer Tarife ausfallen, zeigt unser Ratgeber
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?
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Quellen:
Bundesfinanzministerium